Seit wann ist die Zeitvorsorge operativ aktiv?
Seit August 2013.
Was ist das Ziel der Zeitvorsorge?
Hilfsbedürftige, betagte Menschen sollen so lange wie möglich zu Hause bleiben können und ihren Alltag selbstbestimmt gestalten können. Der Anteil an 1:1 Betreuung bei den erbrachten Stunden soll sich auf zirka 60% belaufen. Gemeinschaftsaktivitäten wie Fahrdienste oder Mittagstische werden ebenfalls als Zeitvorsorge-Leistung anerkannt, denn diese ermöglichen ebenfalls den Verbleib zu Hause.
Wer macht ausser der Stadt noch in der Stiftung mit?
Verschiedene Organisationsvertreter/innen engagieren sich im Stiftungsrat: Stiftung Pro Senectute Kanton SG, Spitex Verband Kanton SG, Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton SG, Frauenzentrale Kanton SG, die Evang.-reformierten Kirchgemeinden und Kath. Kirchgemeinde der Stadt St.Gallen sowie das Amt für Soziales des Kantons St.Gallen.
Welche Idee steckt hinter der Zeitvorsorge?
Die demografische Entwicklung verlangt neue Modelle in der Altersvorsorge. Denn immer mehr Menschen werden älter und brauchen Betreuung. Hilfe durch Familienangehörige ist oft nich mehr ausreichend möglich, weil die hohe Beschäftigung die Angehörigen geografisch zerstreut und zeitlich absorbiert. Nachbarschaftshilfe nimmt in zunehmend anonymisierten Wohngegenden ab. Zeit wird zum kostbarsten Gut. Hier sollt die Zeitvorsorge ein Lücke schliessen:
Die Zeitressourcen der dritten Generation der junggebliebenen Rentnern kommen der vierten Generation von hilfsbedürftigen, betagten Menschen zugute. Die geleisteten Stunden bekommen die Zeitvorsorger auf einem persönlichen Konto gutgeschrieben. Wenn sie später selbst Hilfe benötigen, können sie die Stunden gegen Leistungen einlösen. So sorgen sie für ihre eigene Zukunft vor.
Was tut eine Zeitvorsorgerin?
Die Palette von möglichen Engagements ist breit. Handreichungen im Haushalt, Einkaufen, Fahrdienste, Begleitung zu Terminen, Kochen, Spazieren gehen, administrative Hilfe, Gespräche, Vorlesen uvm.
Wer hat Anspruch auf Leistungen durch die Zeitvorsorge?
In der Startphase, in der noch niemand über Zeitguthaben verfügt, entscheiden die angeschlossenen Einsatzorganisationen wo ein Bedarf die Leistungen rechtfertigt. Entsprechend werden dem Leistungsbezüger die benötigten Stunden auf sein Konto gutgeschrieben.
Mit zunehmender Etablierung des Systems können tatsächlich geleistete und angesparte Zeitguthaben wieder eingetauscht werden.
Welche Rolle haben die Einsatzorganisationen?
Die Einsatzorganisation vermitteln die Zeitvorsorger gemäss ihren Kompetenzen. Sie werden sorgfältig begleitet. Im Vordergrund steht die 1:1-Betreuung von älteren Personen, denen die Unterstützung den Verbleib im eigenen Haushalt ermöglichen soll. Es kommen die Reglemente und Weiterbildungsangebote der Einsatzorganisationen zur Anwendung. Regelmässige Treffen der Zeitvorsorger, moderiert durch die Einsatzorganisationen, haben zum Ziel, sich auszutauschen, Coaching in schwierigen Situationen zu bekommen und das Netzwerken mit Gleichgesinnten zu pflegen.
Wo kann ich mich als interessierter Zeitvorsorger anmelden?
Bei allen angeschlossenen Einsatzorganisationen, mittels online-Registrierung auf dieser Webseite oder Anruf bei der Stiftung Zeitvorsorge.
Kann ich mich auch ohne PC oder Internet-Anschluss am Zeitvorsorgesystem beteiligen?
Ja. Es ist nicht zwingend, dass Sie über einen PC oder Internetanschluss verfügen. Der Buchungsbeleg, mit den erfassten Stunden, wird am Monatsende der jeweiligen Einsatzorganisation ausgehändigt. Der Kontostand kann jederzeit telefonisch abgefragt werden.
Was unterscheidet Zeitvorsorge u. Freiwilligenarbeit?
Freiwilligenarbeit erfolgt ohne direkte Abgeltung, allenfalls werden Spesen entschädigt. In der Zeitvorsorge fliesst zwar kein Geld, die Einsätze werden aber durch Zeitgutschriften auf einem persönlichen Konto abgegolten. Damit fällt ein Engagement in der Zeitvorsorge nicht unter den klassischen Begriff der Freiwilligenarbeit.
Was ist eine Zeitgutschrift?
Zeitgutschriften werden nach erfolgtem Einsatz auf das persönliche Zeitvorsorgekonto des/der Zeitvorsorgenden gebucht und bilden das persönliche Zeitguthaben.
Was passiert mit meinen Zeitgutschriften, wenn ich aus St.Gallen wegziehe?
Die Einlösbarkeit der Zeitgutschriften richtet sich nach der geografischen Ausdehnung des Zeitvorsorgesystems. Die Dachorganisation KISS - ebenfalls ein Zeitvorsorgesystem - verfolgt eine Expansionsstrategie. Es gibt schweizweit bereits zwölf weitere Zeitvorsorge-Systeme in verschiedenen Gemeinden. Sie Stiftung Zeitvorsorge hat eine Zusammenarbeitsvereinbarung mit der Dachorganisation KISS unterzeichnet. Die Mitglieder beider Systeme können ihre Stunden beim Umzug in der neuen Gemeinde geltend machen, sofern es am neuen Ort ein Zeitvorsorge-System gibt.
Ich pflege eine/n Familienangehörige/n. Bekomme ich dafür auch Zeitgutschriften?
Nein. Innerfamiliäre Hilfeleistungen sind von der Zeitvorsorge ausgeschlossen. Die Zeitvorsorge soll nicht bisheriges Engagement ersetzen, sondern dort helfen, wo Lücken bestehen und vor allem eine Möglichkeit der Entlastung anbieten.
Können Zeitgutschriften auf andere Personen übertragen oder verschenkt werden?
Nein. Zeitguthaben sind nicht übertragbar und nicht handelbar. Zeitguthaben können aus steuerrechtlichen Gründen weder vererbt noch direkt an Dritte verschenkt werden. Sie können nur in Form von persönlichem Leistungsbezug eingelöst werden.
Kann ich auch mehr als 750 Stunden ansparen?
Theoretisch ja. Sie können auf Ihrem Konto bis zu max. 750 Stunden Zeitguthaben ansparen. Darüber hinaus geleistete Stunden werden zunächst gutgeschrieben, per Jahresende werden die überschüssigen Stunden jedoch abgeschöpft und dem Sozialfonds der Stiftung Zeitvorsorge gutgeschrieben. Die Zeitvorsorgenden haben – sofern sie Zugang zum Internet haben – jederzeit Einsicht in ihr Zeitkonto. Alle Zeitvorsorgenden erhalten am Jahresende einen Kontoauszug.
Kann ich zusammen mit meinem Partner ein „Paarkonto“ betreiben?
Ja. Ehepaare und eingetragene Partnerschaften haben die Möglichkeit, ein Paarkonto zu eröffnen (ein User für zwei Personen). Auf diesem können maximal 1500 Stunden angespart werden. Die angesparten Zeitguthaben können vom betreffenden Haushalt nach eigenem Gutdünken eingelöst werden. Eine Auflösung der Partnerschaft (Scheidung) hat die hälftige Aufteilung der angesparten Stunden auf zwei Einzelkonti zur Folge. Beim Tod eines Partners werden alle Stunden, die das Limit für Einzelpersonen (750 Std.) übersteigen, dem Sozialfonds der Stiftung Zeitvorsorge gutgeschrieben.
Welches ist die Rolle der Stadt St.Gallen?
Die Stadt tritt als Garantin der angesparten Zeitguthaben auf. Sie unterhält mit der Trägerschaft (Stiftung Zeitvorsorge), eine Leistungsvereinbarung und stellt die Finanzierung der Geschäftsstelle und des operativen Betriebs des Zeitvorsorgesystems sicher.